
In der beigefügten PDF-Datei finden Sie die Satzung des Vereins.
Der Regionalverein „Dreyeckland“ ist ein Verein nach schweizer Vereinsrecht. Daraus ergeben sich sprachliche Eigenheiten, die vom deutschen Vereinsrecht abweichen. So wird z.B. der Begriff „Statuten“ anstatt „Satzung“ verwendet und die „Mitgliederversammlung“ wird im schweizer Vereinsrecht als „Generalversammlung“ bezeichnet.